OLG München, Beschluss vom 05.09.2025, AZ 33 Wx 332/24 e
Ausgabe: 09-2025Erbrecht
1. Die Überprüfung des nachlassgerichtlichen Kostentscheidung in der Beschwerdeinstanz beschränkt sich darauf, ob das Gericht erster Instanz von dem ihm eingeräumten Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juli 2013 – I-3 Wx 97/12, FGPrax 2014, 44; Fortsetzung von Senat, Beschluss vom 10. August 2023 – 33 Wx 157/23 e, ErbR 2023, 867).
2. Die unterbliebene Hinzuziehung eines Beteiligten im Erbscheinserteilungsverfahren, der nach dem Inhalt einer Verfügung von Todes wegen als Erbe in Betracht kommt, stellt einen Verfahrensfehler dar.
3. Es kann daher gerechtfertigt sein, gerichtliche Kosten für ein daraufhin initiiertes Einziehungsverfahrens nicht zu erheben, wenn der nicht hinzugezogene Beteiligte in diesem Verfahren erstmals Gelegenheit hatte, sich zur Sache zu äußern.
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