OLG Mün­chen, Beschluss vom 10.10.2018, AZ 34 Wx 293/18

Aus­ga­be: 01/2019Erbrecht

Künf­ti­ge Erb- oder Pflicht­teils­an­sprü­che geben kein Recht zur Grundbucheinsicht
Zur Dar­le­gung eines berech­tig­ten Inter­es­ses an der Grund­buch­ein­sicht durch einen Pflicht­teils­be­rech­tig­ten, wenn seit Erb­fall und Kennt­nis vom Pflicht­teils­recht 28 Jah­re ver­stri­chen sind und als Ein­sichts­in­ter­es­se anfäng­lich gel­tend gemacht wird, sich mit Blick auf eine künf­ti­ge Erben- oder Pflicht­teils­stel­lung nach dem inzwi­schen in zwei­ter Ehe ver­hei­ra­te­ten Eltern­teil Kennt­nis über die Eigen­tums­ver­hält­nis­se am Grund­stück ver­schaf­fen zu wollen.

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