OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.08.2025, AZ 13 WF 1/25

Ausgabe: 09-2025Familienrecht

Auch für die Beschwerde im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren gelten die Form- und Fristbestimmungen des § 117 Abs. 1 S. 1 bis 3 FamFG.

Die Voraussetzungen für eine teleologische Reduktion liegen nicht vor, es fehlt eine verdeckte Regelungslücke.

Weitere Informationen: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/do…