Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 07.07.2026, AZ 5 W 34/26

Ausgabe: 08/09-2026Erbrecht

Zur Bemessung des Streitwertes wechselseitiger Klage und Widerklage auf Feststellung des Erbrechts.

Maßgebend für den Streitwert einer Erbfeststellungsklage ist der vom Kläger für sich in Anspruch genommene Anteil am Nachlass abzüglich eines Abschlags von 20 Prozent bei – wie hier – positiver Feststellungsklage. Unstreitige Verbindlichkeiten sind in Abzug zu bringen, streitige hingegen auch dann nicht, wenn es sich um eigene Forderungen des Klägers gegen den Nachlass handelt
(Leitsatz der Schriftleitung)

Weitere Informationen: https://recht.saarland.de/bssl/document/NJRE001…