Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 07.07.2026, AZ 5 W 39/26

Ausgabe: 08/09-2026Erbrecht

Die Anordnung einer Nachlasspflegschaft kann bei bestehendem Fürsorgebedürfnis geboten sein, wenn mehrere Personen als Erben in Betracht kommen, Streit über die Testierfähigkeit des Erblassers und die Gültigkeit seines Testaments besteht und nach den Umständen nicht mit einer zeitnahen abschließenden Klärung der Erbfolge gerechnet werden kann.

Weitere Informationen: https://recht.saarland.de/bssl/document/NJRE001…