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Kooperationspartner

Kooperationspartner von:

 

Es ist uns eine Ehre, Ihnen nachfolgende Kooperationspartner unserer Vereinigung für eine Zusammenarbeit zu empfehlen:
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1 ChannelPartner
Lyonel-Feininger-Straße 26, 80807 München
Telefon: 089/36086-396
Telefax: 089/36086-389
E-Mail: cmeyer@channelpartner.de
Internet:
www.channelpartner.de
2 Deutscher Familienverband e. V.
Luisenstraße 46, 10117 Berlin
Telefon: 030/30 88 29 60
Fax: 030/30 88 29 61
eMail: post@deutscher-familienverband.de
Internet:
www.deutscher-familienverband.de

Seit seiner Gründung setzt sich der Deutsche Familienverband als Sprecher aller Familien für eine Politik ein, die die Familie in den Mittelpunkt jedes gesellschaftspolitischen Handelns stellt und ihre Leistungen anerkennt.
3 elternforen.de
Piesporter Strasse 25 b, 13088 Berlin
Telefon: 030-9622808
eMail: info@elternforen.com
Internet:
www.elternforen.com/Fachinformationen

Ratgeber Scheidung
4 Frankfurt School Verlag GmbH
Sonnemannstr. 3-5, 60314 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 154008 -680
Fax: +49 (0)69 154008 -657
5 GASTRONOMIE - Das Unternehmer-Magazin
Am Friedrichshain 22, 10407 Berlin
Telefon: 030/42151-464
Fax: 030/42151-214
eMail: gastro.redaktion@hussberlin.de
Internet:
www.gastronomie-mag.de
6 Hohenloher Seminare
Schillerstraße 57, 74613 Öhringen
Telefon: 07941/607581
Fax: 07941/607588
eMail: info@hohenloher-seminare.de
Internet:
www.Hohenloher-Seminare.de

Für die juristische Fortbildung bieten wir Ihnen regelmäßig Seminare an
7 Hotel und Gaststättenverband DEHOGA Baden Württemberg e.V.
Der DEHOGA Baden-Württemberg ist der Verband für Hotellerie und Gastronomie im Land Baden-Württemberg, dem landesweit rd. 12.000 Mitglieder als Arbeitgeberorganisation angeschlossen sind.
Der Verband versteht sich dabei als die Branchenvertretung für Hotellerie und Gastronomie im Land Baden-Württemberg und kämpft für die Anliegen von Gastronomen und Hoteliers, für fairen Wettbewerb, gegen wuchernde Bürokratie und gegen unnötig hohe Kostenbelastungen für die Unternehmen. Als Tarifpartner handelt er Lohn- und Manteltarifverträge für die Branche aus.
8 IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft Verwaltungs GmbH
Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen
Telefon: 02596 / 922 0
Telefax: 02596 / 922 99
eMail: info@iww.de
9 Law-Connect
Die Firma Law-Connect erstellt Apps sowohl zur Generierung von Mandaten (näheres siehe: LawConnect MandatApp) und individuelle Kanzlei App's (näheres siehe: LawConnect Individual Apps). Verbandsmitglieder erhalten aufgrund der Kooperation einen Rabatt von 10 Prozent.

Weitere Informationen:
- LawConnect MandatApp: http://goo.gl/UXRZP
- LawConnect Individual Apps: http://goo.gl/krnOL

Neue Urteile/Nachrichten

Kontakt

Erbrecht, Scheidung und Erbschaftsteuer
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Theodor-Heuss-Str. 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 - 3058 9310
Fax: 0711 - 3058 9311
info@dansef.de
www.dansef.de


Pressemitteilungen

OLG Düsseldorf: Leihmutterschaft in Indien – Eintragung des biologischen Vaters im deutschen Geburtenregister

(Stuttgart) Bestehen keine vernünftigen Zweifel daran, dass die Leihmutter eines in Indien geborenen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt unverheiratet war und mit der Anerkennung der Vaterschaft durch den aus Deutschland stammenden, biologischen Kindsvater einverstanden ist, so hat das Standesamt diesen als Vater in der Geburtsurkunde einzutragen.

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Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob ein Unterhaltsschuldner befugt ist, gegen die auf Sozialleistungsträger übergegangenen Unterhaltsansprüche mit privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger aufzurechnen.
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Anfechtung der Vaterschaft durch den sogenannten biologischen Vater auch im Fall der Samenspende
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob auch ein Samenspender als sog. biologischer Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten kann.
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Bundesverfassungsgericht: Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder ist verfassungsgemäß
(Stuttgart) Die im Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12. April 2011 enthaltene Stichtagsregelung ist verfassungsgemäß.
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