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- Europäisches Nachlasszeugnis nicht erteilt! 17. Dezember 2025
- BGH, Beschluss vom 24.09.2025, AZ XII ZB 513/24 8. Dezember 2025
- Württemberger Testament: Entlassung des testierenden Ehegatten nur bei grober Pflichtverletzung als Vollstrecker 6. Dezember 2025
- Volle Verpflichtung zur ungefragten Offenbarung bei Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder 20. November 2025
- OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.11.2025, AZ 20 UF 59/25 18. November 2025
Kontakt
Erbrecht, Scheidung und Erbschaftsteuer
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Tel.: 0711 - 3058 9310
Fax: 0711 - 3058 9311
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Internet-Adresse: www.dansef.de
Archive for April, 2010
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Unterhaltszahlung an Eltern des getrennt lebenden Ehegatten steuerlich nicht abzugsfähig
(Stuttgart) Nach einer soeben veröffentlichten Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sind Unterhaltszahlungen an Eltern des getrennt lebenden Ehegatten steuerlich nicht abzugsfähig Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident der Deutschen […]
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Kein Erlass der Erbschaftsteuer bei Veräußerung oder Aufgabe des steuerbegünstigt erworbenen Betriebsvermögens im Falle einer Insolvenz
(Stuttgart) Der Wegfall der Vergünstigungen nach § 13a Abs. 5 ErbStG a.F. infolge einer insolvenzbedingten Veräußerung des Betriebsvermögens ist kein sachlicher Grund für einen Erlass gemäß § 227 AO. Hierauf verweist der Nürnberger […]
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Kein Anspruch der Erben auf Auskunft aus der Erbschaftsteuerakte, wenn keine Steuer anfällt
(Stuttgart) Nach einem soeben veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs haben Erben keinen Anspruch auf Auskunft aus der Erbschaftsteuerakte, wenn die Akte nach amtsinterner Prüfung mit dem Vermerk „steuerfrei“ abgeschlossen worden ist. […]
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Briefwerbung für Grabmale erst zwei Wochen nach Todesfall zulässig
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat am 22.04.2010 entschieden, dass eine auf dem Postweg erfolgende Werbung für Grabmale zwei Wochen nach dem Todesfall nicht mehr wettbewerbsrechtlich als unzumutbare Belästigung der Hinterbliebenen verboten […]
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