Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2025, AZ 27 K 5400/23
Ausgabe: 06 – 2025Familienrecht
Eine nach dem Recht des US-Bundesstaates Utah von Deutschland aus per Videotelefonie geschlossene Ehe eines Türken und einer Bulgarin ist – trotz Anerkennung der Ehe in Bulgarien – in Deutschland unwirksam. Das hat die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit den Beteiligten heute zugestelltem Urteil entschieden und damit die Klage des Türken gegen die Androhung der Abschiebung in die Türkei und auf Erteilung einer Aufenthaltskarte als Ehegatte einer EU-Bürgerin abgewiesen.
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/presse/2025-06-03