OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.07.2025, AZ 21 W 126/24

Ausgabe: 07 – 2025Erbrecht

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden, dass ein Europäisches Nachlasszeugnis auch im Beschwerdeverfahren nicht erteilt werden kann, sofern hiergegen von einem anderem Beteiligten Einwände erhoben werden.

Weitere Informationen: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/p…