OLG München, Beschluss vom 27.10.2025, AZ 33 Wx 219/25 e

Ausgabe: 11 – 2025Erbrecht

Sind zwischen den im Einzelnen bekannten Erben lediglich die Erbquoten streitig, ist der Erbe nicht unbekannt im Sinne des § 1960 BGB, so dass die Anordnung einer Nachlasspflegschaft grundsätzlich nicht in Betracht kommt.

Weitere Informationen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/…