OLG München, Beschluss vom 27.10.2025, AZ 33 Wx 219/25 e
Ausgabe: 11 – 2025Erbrecht
Sind zwischen den im Einzelnen bekannten Erben lediglich die Erbquoten streitig, ist der Erbe nicht unbekannt im Sinne des § 1960 BGB, so dass die Anordnung einer Nachlasspflegschaft grundsätzlich nicht in Betracht kommt.
Weitere Informationen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/…