BGH, Beschluss vom 15.10.2026, AZ XII ZB 279/25
Ausgabe: 02-2026Familienrecht
Neue Tatsachen können auch im Rahmen der Entscheidung über einen in der Rechtsbeschwerdeinstanz gestellten Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Beschlusses grundsätzlich keine Berücksichtigung finden.
Weitere Informationen: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Ent…