OLG Köln, Beschluss vom 27.01.2026, AZ 5 U 21/25

Ausgabe: 02-2026Erbrecht

Geht der gegen den Sozialhilfeträger gerichtete Anspruch des Bewohners eines Pflegeheims nach dessen Tod gemäß § 19 Abs. 6 SGB XII auf den Träger der Einrichtung über, muss dieser nach Treu und Glauben vorrangig den Sozialhilfeträger in Anspruch nehmen, bevor er das für die Pflege noch geschuldete Entgelt von dem Erben des Bewohners verlangt.

Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/koeln/j2026/5_U…