OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.03.2026, AZ 20 UF 14/26

Ausgabe: 04-2026Familienrecht

Ist im familiengerichtlichen Verfahren eine Beschwer nicht feststellbar, ist der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren mit dem Mindestgebührenwert gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 FamGKG von 500 Euro zu bewerten.

Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…