FG Münster, Beschluss vom 15.01.2026, AZ 3 K 913/24 Erb

Ausgabe: 04-2026Erbschaftssteuerrecht

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob im Falle einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung Entnahmen aus einer Betriebspersonengesellschaft mit Einlagen in einer Besitzpersonengesellschaft für Zwecke der erbschaftsteuerrechtlichen Überentnahmeregelung verrechnet (saldiert) werden.

Der Kläger ist ein Sohn des Herrn V. Sein Bruder ist Herr D, der als Kläger in dem Verfahren 3 K 911/24 Erb auftritt.

Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2026/3…