FG Köln, Beschluss vom 04.09.2025, AZ 7 K 330/22

Ausgabe: 04-2026Erbschaftssteuerrecht

Unter Änderung des Schenkungsteuerbescheides vom 06.03.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.10.2021 wird die Schenkungsteuer unter der Maßgabe herabgesetzt, dass der Anspruch auf Kapitalentnahme in Höhe von … € und die darauf entfallende, von der Schenkerin zu übernehmende Schenkungsteuer nicht beim Wert des Erwerbs berücksichtigt werden. Die Berechnung der neu festzusetzenden Schenkungsteuer wird dem Beklagten auferlegt.

Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/koeln/j2025/7_K_…