3 K 695/24 Erb, Beschluss vom 12.12.2025, AZ 3 K 695/24 Erb
Ausgabe: 04-2026Erbschaftssteuerrecht
Der Schenkungsteuerbescheid auf den 01.10.2013 vom 01.03.2023 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08.03.2024 wird aufgehoben.
Der Schenkungsteuerbescheid auf den 01.03.2015 vom 20.06.2023 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08.03.2024 wird dahingehend geändert, dass der Verschonungsabschlag für den Erwerb der Unterbeteiligung an der X. KG anteilig für sechs statt für fünf Jahre gewährt wird.
Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2025/3…