OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.03.2026, AZ 10 W 11/26
Ausgabe: 05 – 2026Erbrecht
1. Über den im Rahmen der Beschwerdeeinlegung von der Antragstellerin abgewandelten Erbscheinsantrag besitzt das Beschwerdegericht keine Entscheidungsbefugnis.
2. Grundsätzlich kann derselbe Schriftsatz nicht gleichzeitig Erstantrag und Beschwerde für den Fall der Ablehnung des Erstantrages sein.
Weitere Informationen: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/do…