OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2026, AZ 14 W 59/25 (Wx)
Ausgabe: 06 – 2026Erbrecht
Einem Nachlassgläubiger steht aufgrund fehlender Rechtsbeeinträchtigung im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG keine Beschwerdebefugnis gegen die Entscheidung über die Auswahl der Person des Nachlasspflegers im Rahmen einer Anordnung einer Nachlasspflegschaft zu.
Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…