OLG Hamm, Beschluss vom 26.08.2026, AZ 2 WF 86/26

Ausgabe: 08/09-2026Familienrecht

Die Neu-Bestimmung eines Familiennamens nach § 1617b Abs. 1 S. 1 BGB obliegt grundsätzlich dem Sorgeberechtigten und bedarf nicht der Zustimmung des nicht mehr sorgeberechtigten Elternteils.

Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2026/2_WF…