BGH, Beschluss vom 04.03.2020, AZ XII ZB 443/19

Ausgabe: 04-2020Betreuungsrecht

Zur Feststellung der Betreuungsbedürftigkeit, wenn der Betroffene fachärztliche Stellungnahmen vorlegt, die in offenem Widerspruch zum gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachten stehen.

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