(Stutt­gart) Kin­der, wel­che bei ihrer sor­ge­be­rech­tig­ten deut­schen Mut­ter auf Mallorca/Spanien leben, haben gegen­über der zustän­di­gen deut­schen Behör­de kei­nen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. 

Dar­auf ver­weist der Nürn­ber­ger Fach­an­walt für Fami­li­en­recht Mar­tin Weis­pfen­ning, Vize­prä­si­dent und Geschäfts­füh­rer „Fami­li­en­recht” der Deut­schen Anwalts‑, Notar- und Steu­er­be­ra­ter­ver­ei­ni­gung für Erb- und Fami­li­en­recht e. V. (DANSEF) in Stutt­gart unter Hin­weis auf ein am 24.02.2010 ver­öf­fent­lich­tes Urteil des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts Rhein­land-Pfalz (OVG) vom 28.01.2010, Az:: 7 A 10994/09.OVG.

Die Klä­ger, zwei min­der­jäh­ri­ge Kin­der, wach­sen bei ihrer sor­ge­be­rech­tig­ten deut­schen Mut­ter in Spa­ni­en auf. Ihr Vater lebt in einem pfäl­zi­schen Land­kreis. Ent­ge­gen sei­ner Ver­pflich­tung zahlt er sei­nen Kin­dern kei­nen Unter­halt. Des­halb bean­trag­te die Mut­ter für die Klä­ger bei der beklag­ten Kreis­ver­wal­tung die Gewäh­rung eines Unter­halts­vor­schus­ses nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

Die nach Ableh­nung des Antra­ges erho­be­ne Kla­ge hat das Ver­wal­tungs­ge­richt abge­wie­sen. Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt bestä­tig­te die­se Ent­schei­dung, betont Weispfenning.

Nach dem Unter­halts­vor­schuss­ge­setz ste­he einem Kind vor Voll­endung des 12. Lebens­jah­res ein Unter­halts­vor­schuss nur zu, wenn es bei einem Eltern­teil in Deutsch­land auf­wach­se. Die­se Rege­lung ver­sto­ße nicht gegen das euro­pa­recht­lich gewähr­leis­te­te Recht auf Frei­zü­gig­keit. Denn der Anspruch auf staat­li­che Unter­halts­leis­tun­gen rich­te sich nach den wirt­schaft­li­chen und sozia­len Ver­hält­nis­sen in Deutsch­land. Des­halb dür­fe er davon abhän­gig gemacht wer­den, dass der Emp­fän­ger sei­nen Wohn­sitz in Deutsch­land habe. Da dies bei den in Spa­ni­en woh­nen­den Klä­gern nicht der Fall sei, hät­ten sie kei­nen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Weis­pfen­ning, riet, sich ggfs. umfas­send recht­lich bera­ten zu las­sen und ver­wies dazu u. a. auch auf die auf Fami­li­en­recht spe­zia­li­sier­ten Anwäl­tin­nen und Anwäl­te in der DANSEF Deut­sche Anwalts‑, Notar- und Steu­er­be­ra­ter­ver­ei­ni­gung  für Erb- und Fami­li­en­recht e. V —  www.dansef.de -

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Mar­tin Weis­pfen­ning
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DAN­SEF-Vize­prä­si­dent und Geschäfts­füh­rer „Fami­li­en­recht“
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