AG Dieburg, Beschluss vom 07.12.2020, AZ 51 F 308/20 SO

Ausgabe: 1-2021Familienrecht

Der Nutzen der von der STIKO empfohlenen Impfungen überwiegt das Impfrisiko.

Für eine soziale Entwicklung von Kindern ist der Kindergartenbesuch in der Regel förderlich, so dass die Masernimpfung dem Wohl des Kindes in der Regel auch dienlich ist.

Bei Impfungen handelt es sich nicht um eine Angelegenheit des täglichen Lebens, über die das Elternteil, bei dem das Kind lebt, gemäß § 1687 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB alleine entscheiden darf.

Weitere Informationen: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/search