AG Mön­chen­glad­bach, Beschluss vom 08.12.2019, AZ 35 C 97/19

Aus­ga­be: 01–2020Erbrecht

1.) Ein hin­rei­chen­des Neu­re­ge­lungs­ver­lan­gen liegt vor, wenn die Mit­er­ben deut­lich machen, dass die allei­ni­ge Nut­zung zukünf­tig nicht mehr hin­ge­nom­men wird. Dies kann in der Auf­for­de­rung zur Zah­lung einer Nut­zungs­ent­schä­di­gung liegen.
2.) Tre­ten die Erben in den Miet­ver­trag auf Ver­mie­ter­sei­te ein und ist ein Erbe zugleich Mie­ter ist der Miet­ver­trag durch Kon­fu­si­on beendet.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/mgladbach/ag…