AG Mönchengladbach, Beschluss vom 08.12.2019, AZ 35 C 97/19

Ausgabe: 01-2020Erbrecht

1.) Ein hinreichendes Neuregelungsverlangen liegt vor, wenn die Miterben deutlich machen, dass die alleinige Nutzung zukünftig nicht mehr hingenommen wird. Dies kann in der Aufforderung zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung liegen.
2.) Treten die Erben in den Mietvertrag auf Vermieterseite ein und ist ein Erbe zugleich Mieter ist der Mietvertrag durch Konfusion beendet.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/mgladbach/ag…