OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.06.2026, AZ 14 W 11/24 (Wx)

Ausgabe: 06 – 2026Erbrecht

Ein erbvertraglich erklärter, gegenständlich beschränkter Erbverzicht, der wegen des Grundsatzes der Universalsukzession unwirksam ist, kann gemäß § 140 BGB in eine Zustimmung zu einer verpflichtenden Regelung der späteren Nachlassteilung umzudeuten sein.

Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…