- Startseite
- Der Verband
- Anwalts-/Steuerberatersuche
- Pressemitteilungen
- Urteile/News/Erlässe
- Rechtsdepesche
- Recht A bis Z
- Erbrecht in Europa
- Buch-Tipps
- Kooperationspartner
- Seminare (§ 15 FAO)
- Mitgliedschaft
- DANSEF Zertifizierungen
- Fachanwaltslehrgänge
- Impressum
- Privatsphäre-Einstellungen ändern
- Historie der Privatsphäre-Einstellungen
- Einwilligungen widerrufen
Aktuelles
- OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.Mai 2026, AZ 14 U 18/25 (Wx) 22. August 2026
- Volle Erbfallkostenpauschale für den Vermächtnisnehmer 21. August 2026
- Das Familienheim in der Erbschaftsteuer: Begriff des begünstigten Grundstücks 20. August 2026
- BFH, Urteil vom 11.März 2026, AZ II R 10/23 11. August 2026
- Zum Anspruch des Vertragserben gegen den Beschenkten auf Herausgabe eines lebzeitigen Geschenks des Erblassers 10. Juli 2026
Kontakt
Erbrecht, Scheidung und Erbschaftsteuer
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Tel.: 0711 - 3058 9310
Fax: 0711 - 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.dansef.de
Posts by DANSEF
-
OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2025, AZ 11 UF 131/25
OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2025, AZ 11 UF 131/25 Ausgabe: 08 – 2025Familienrecht Die Berichtigung einer im Versorgungsausgleichsverfahren ergangenen Entscheidung ist möglich, wenn sie auf fehlerhaften Eingaben in ein EDV-Programm […]
-
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2025, AZ 5 WF 96/24
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2025, AZ 5 WF 96/24 Ausgabe: 08 – 2025Familienrecht 1. Ist ein Unterhaltsschuldner unterhaltsrechtlich berechtigt, das Leasing eines Fahrrads über den Arbeitgeber (Jobrad) in Anspruch zu […]
-
BFH, Urteil vom 16. Juli 2025, AZ I R 13/22
BFH, Beschluss vom 16.07.2025, AZ I R 13/22 Ausgabe: 01-2026Erbschaftssteuerrecht 1. § 50i Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den […]
-
Sind bei der Ermittlung der Bereicherung eines überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners Steuerbefreiungen berücksichtigt worden, gilt der fiktive Zugewinnausgleichsanspruch nur im Verhältnis des um den Wert des steuerbefreiten Vermögens geminderten Werts des Endvermögens zum ungeminderten Wert des Endvermögens des Erblassers nicht als Erwerb i.S. des § 3 ErbStG. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das steuerbefreite Vermögen (hier: das selbstgenutzte Einfamilienhaus) im Alleineigentum des Erblassers oder im Miteigentum des überlebenden Ehegatten steht.
FG Berlin, Beschluss vom 15.07.2025, AZ 14 V 14044/25 Ausgabe: 08 – 2025Erbrecht Weitere Informationen: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001…
-
-
-
-
-
-