Aktuelles
- Schenkungsteuer: Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR 25. Oktober 2025
- Bundesverfassungsgericht: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare 24. September 2025
- Privatschriftliches Testament – Eine Kopie ist nun mal kein Original 21. September 2025
- BFH: Steuer kann rückwirkend entfallen – Irrtum über Steuerfolgen bei Ehevertrag 17. September 2025
- Die speziellere Regelung des § 63 Abs. 1 Satz 2 FamGKG zur Erhöhung der Gerichtsgebühren in Kindschaftssachen geht der allgemeinen Regelung in § 40 Abs. 2 Satz 1 FamGKG vor, so dass keine Deckelung auf den Wert nach altem Recht vorzunehmen ist. 10. September 2025
Kontakt
Erbrecht, Scheidung und Erbschaftsteuer
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Tel.: 0711 - 3058 9310
Fax: 0711 - 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.dansef.de
Posts by DANSEF
-
OLG Hamm, Beschluss vom 19.08.2024, Az.: 4 WF 132/24
OLG Hamm, Beschluss vom 19.08.2024, AZ 4 WF 132/24 Ausgabe: 10/2024Familienrecht 1. Dem Vergleich kommt keine verfahrensbeendende Wirkung zu, wenn er nicht nach Maßgabe von § 156 Abs. 2 FamFG […]
-
BGH, Beschluss vom 14.08.2024, Az.: XII ZB 440/23
BGH, Beschluss vom 14.08.2024, AZ XII ZB 440/23 Ausgabe: 10/2024Betreuungsrecht a) Die geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses stellt eine stationäre Einrichtung im Sinne des § 5 Abs. 3 Satz 2 […]
-
BGH, Beschluss vom 14.08.2024, Az.: XII ZB 386/23
BGH, Beschluss vom 14.08.2024, AZ XII ZB 386/23 Ausgabe: 10/2024Familienrecht Beschwerdeanträge genügen den gesetzlichen Anforderungen, wenn die innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Beschwerdeführers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig erhellen, […]
-
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.08.24, AZ 8 W 102/23
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.08.2024, AZ 8 W 102/23 Ausgabe: 01-2025Erbrecht Ein rechtlich beachtlicher Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses liegt nur vor, wenn sich der Anfechtende in einem Irrtum […]
-
-
-
-
-
-