BFH, Beschluss vom 17.01.2022, AZ II B 49/21

Ausgabe: 03-2022Erbschaftssteuerrecht

1. NV: Die Erbschaftsbesteuerung des Privatvermögens ist nicht deshalb verfassungswidrig, weil in demselben Zeitraum eine erbschaftsteuerrechtliche Überbegünstigung des Betriebsvermögens zu verzeichnen wäre.

2. NV: Selbst wenn die begünstigte Besteuerung des Betriebsvermögens nach dem Recht der EU eine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstellen sollte, berührte dies nicht die nationale Besteuerung des erbschaftsteuerlichen Erwerbs von Privatvermögen.

3. NV: Sieht das FG von einer Vorlage an das BVerfG ab, liegt darin kein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO. Die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen ist eine materiell-rechtliche und keine verfahrensrechtliche Frage.

4. NV: Das FG ist als erstinstanzliches Gericht nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen.

Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…