BFH, Beschluss vom 28.03.2019, AZ XII ZB 364/18
Aus­ga­be 03/2019, her­aus­ge­ge­ben von BFH

Ver­schenkt der zum Eltern­un­ter­halt Ver­pflich­te­te eine selbst genutz­te, unter­halts­recht­lich als Ver­mö­gen nicht ein­setz­ba­re Eigen­tums­woh­nung und behält er sich dar­an einen lebens­lan­gen Nieß­brauch vor, so kann sich sei­ne unter­halts­recht­li­che Leis­tungs­fä­hig­keit nicht durch einen Rück­for­de­rungs­an­spruch nach § 528 Abs. 1 BGB erhöhen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=4&nr=93366&pos=122&anz=585