BFH, Beschluss vom 23.04.2020, AZ II B 80/19

Ausgabe: 07-2020Erbschaftssteuerrecht

Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts

NV: Wird ein Erbbaurecht gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ist grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage der kapitalisierte Erbbauzins für die Verlängerungszeit.

Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…