BFH, Beschluss vom 07.02.2022, AZ II R 46/19

Aus­ga­be: 01–2022Erb­schafts­steu­er­recht

1. Erwirbt ein Steu­er­pflich­ti­ger von Todes wegen eine Woh­nung, die an sei­ne selbst genutz­te Woh­nung angrenzt, kann die­ser Erwerb als Fami­li­en­heim steu­er­be­güns­tigt sein, wenn die hin­zu­er­wor­be­ne Woh­nung unver­züg­lich zur Selbst­nut­zung bestimmt ist.

2. Der wegen der Besei­ti­gung eines gra­vie­ren­den Man­gels ein­tre­ten­de Zeit­ver­zug steht der unver­züg­li­chen Selbst­nut­zung nicht ent­ge­gen, wenn der Erwer­ber den Bau­fort­schritt ange­mes­sen fördert.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…