BFH, Beschluss vom 06.08.2019, AZ VIII R 22/17

Aus­ga­be: 12–2019Erb­schafts­steu­er­recht

Zin­sen aus der Stun­dung eines Aus­gleichs­an­spruchs für den Pflicht­teils­ver­zicht sind einkommensteuerbar
Ver­zich­tet ein Kind gegen­über sei­nen Eltern auf künf­ti­ge Pflicht­teils­an­sprü­che und erhält es dafür einen fäl­li­gen Zah­lungs­an­spruch, so führt die Ver­zin­sung die­ses Zah­lungs­an­spruchs zu steu­er­pflich­ti­gen Kapi­tal­erträ­gen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

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