BFH, Beschluss vom 06.11.2019, AZ II R 29/16

Aus­ga­be: 05–2020Erb­schafts­steu­er­recht

Abzug ver­geb­li­cher Rechts­ver­fol­gungs­kos­ten als Nachlassverbindlichkeit

Kos­ten eines Zivil­pro­zes­ses, in dem ein Erbe ver­meint­li­che zum Nach­lass gehö­ren­de Ansprü­che des Erb­las­sers gel­tend gemacht hat, sind als Nach­lass­re­ge­lungs­kos­ten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG abzugs­fä­hig. § 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG steht dem Abzug nicht entgegen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidunge…