BFH, Beschluss vom 11.07.2019, AZ II R 38/16

Aus­ga­be: 12–2019Erb­schafts­steu­er­recht

Die Steu­er­be­frei­ung für den Erwerb eines Fami­li­en­heims durch den über­le­ben­den Ehe­gat­ten oder Lebens­part­ner ent­fällt rück­wir­kend, wenn der Erwer­ber das Eigen­tum an dem Fami­li­en­heim inner­halb von zehn Jah­ren nach dem Erwerb auf einen Drit­ten über­trägt. Das gilt auch dann, wenn er die Selbst­nut­zung zu Wohn­zwe­cken auf­grund eines lebens­lan­gen Nieß­brauchs fortsetzt.

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