BFH, Beschluss vom 17.06.2020, AZ II R 40/17

Ausgabe: 10-2020Erbschaftssteuerrecht

1. Die Festsetzung von Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben ist zulässig, wenn hinreichend Zeit zur Verfügung stand, die Erben zu ermitteln.

2. Für eine Erbenermittlung, die keine besonderen Schwierigkeiten aufweist, ist ein Zeitraum von einem Jahr ab dem Erbfall in der Regel angemessen. Jedenfalls nach Ablauf von drei Jahren und fünf Monaten ist es auch bei besonders schwierigen Erbenermittlungen nicht zu beanstanden, Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben festzusetzen.

3. Der Bescheid ist dem Nachlasspfleger bekanntzugeben.

Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…