BFH, Beschluss vom 17.11.2021, AZ II R 26/20

Ausgabe: 06/2022Erbschaftssteuerrecht

1. NV: Macht der Steuerpflichtige geltend, der gemeine Wert von Grundvermögen sei niedriger als der typisierte Wert, obliegt es ihm nach § 198 BewG, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.

2. NV: Das FG ist nicht verpflichtet, ein Sachverständigengutachten zur Bestimmung des Grundbesitzwerts einzuholen.

Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…