BFH, Beschluss vom 21.12.2021, AZ IV R 13/19

Ausgabe: 03-2022Erbschaftssteuerrecht

1. NV: Eine Erbengemeinschaft ist mit Übertragung ihrer gesamten Anteile auf eine einzige Person vollbeendet.

2. NV: Ein außergewöhnlich langer Zeitraum steht der Annahme einer Betriebsunterbrechung nicht entgegen.

3. NV: Ebenso wenig steht es der Annahme einer Betriebsunterbrechung entgegen, dass der bisherige Betriebsinhaber verstorben ist, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen von einer (Erbes-) Erbengemeinschaft gehalten werden.

Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…