BFH, Beschluss vom 21.12.2021, AZ IV R 13/19

Aus­ga­be: 03–2022Erb­schafts­steu­er­recht

1. NV: Eine Erben­ge­mein­schaft ist mit Über­tra­gung ihrer gesam­ten Antei­le auf eine ein­zi­ge Per­son vollbeendet.

2. NV: Ein außer­ge­wöhn­lich lan­ger Zeit­raum steht der Annah­me einer Betriebs­un­ter­bre­chung nicht entgegen.

3. NV: Eben­so wenig steht es der Annah­me einer Betriebs­un­ter­bre­chung ent­ge­gen, dass der bis­he­ri­ge Betriebs­in­ha­ber ver­stor­ben ist, wenn die wesent­li­chen Betriebs­grund­la­gen von einer (Erbes-) Erben­ge­mein­schaft gehal­ten werden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…