BGH, Beschluss vom 02.06.2021, AZ XII ZB 540/20

Ausgabe: 08-2021Betreuungsrecht

Wird die vom erstinstanzlichen Gericht für eine Betreuung festgesetzte Überprüfungsfrist im Laufe des Beschwerdeverfahrens überschritten, darf das Beschwerdegericht eine gegen die Betreuungsanordnung gerichtete Beschwerde nur dann zurückweisen, wenn es sich im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht die Überzeugung davon verschafft hat, dass die Maßnahme auch im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung noch erforderlich ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. August 2019 –XII ZB 135/19 -FamRZ 2019, 2027).

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