BGH, Beschluss vom 02.12.2020, AZ XII ZB 291/20

Ausgabe: 1-2021Betreuungsrecht

a) Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14.Oktober 2020 -XIIZB146/20- juris).
b) Das Unterbleiben einer verfahrensordnungsgemäßen persönlichen Anhörung des Betroffenen stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass der genehmigten Unterbringungsmaßnahme insgesamt der Makeleiner rechtswidrigen Freiheitsentziehung anhaftet (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14.Oktober 2020 -XIIZB146/20-juris).

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