BGH, Beschluss vom 04.11.2020, AZ VI ZB 69/18

Aus­ga­be: 12–2020Erbrecht

Voll­streck­ba­re Aus­fer­ti­gung für den Miterben

Der Mit­er­be, der allein oder zusam­men mit wei­te­ren Mit­er­ben Titel­gläu­bi­ger (hier: in einem Zuschlags­be­schluss) eines zum Nach­lass gehö­ren­den Anspruchs ist, kann die Ertei­lung einer voll­streck­ba­ren Aus­fer­ti­gung des Titels verlangen.

Die­ser Mit­er­be kann eine voll­streck­ba­re Aus­fer­ti­gung des Titels ver­lan­gen, die nur ihn als Voll­stre­ckungs­gläu­bi­ger ausweist.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…