BGH, Beschluss vom 07.09.2022, AZ XII ZB 211/22

Ausgabe: 10-2022Betreuungsrecht

Eine Bestellung mehrerer Betreuer kommt auch auf Wunsch des Betroffenen nur dann in Betracht, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können.

Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…