BGH, Beschluss vom 01.12.2020, AZ XII ZB 91/20

Ausgabe: 11-2020Betreuungsrecht

Ein von §303 Abs.2 FamFG genannter Beteiligter eines Betreuungsverfahrens, der nicht selbst eine Erstbeschwerde führt, hat kein Recht, sich gegen die den amtsgerichtlichen Beschluss (lediglich) bestätigende Beschwerdeentscheidung mit der Rechtsbeschwerde zu wenden.

Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…