BGH, Beschluss vom 15.09.2021, AZ XII ZB 9/20

Aus­ga­be: 10–2021Betreu­ungs­recht

a) Bei der Fest­stel­lung der Mit­tel­lo­sig­keit des Betrof­fe­nen muss das Gericht grund­sätz­lich ihm zuste­hen­de Unter­halts­an­sprü­che sowie die Zah­lungs­be­reit­schaft der Unter­halts­schuld­ner ermit­teln. Den Betreu­er­trifft dabei grund­sätz­lich eine Mitwirkungspflicht.

b) Zur Über­zeu­gungs­bil­dung des Gerichts über eine im Aus­land abge­schlos­se­ne Hoch­schul­aus­bil­dung des Betreu­ers, wenn Urkun­den dar­über bei sei­ner Flucht aus dem Land ver­lo­ren gegan­gen sind.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…