BGH, Beschluss vom 17.03.2021, AZ XII ZB 289/20

Ausgabe: 05-2021Betreuungsrecht

Verwirft das Beschwerdegericht die Beschwerde als unzulässig und führt hilfsweise aus, dass die Beschwerde auch unbegründet sei, gelten diese Rechtsaus-führungen des Beschwerdegerichts und grundsätzlich auch seine dazu getroffenen Feststellungen als nicht geschrieben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. September 2020 -XII ZB 482/19 -NJW-RR 2020, 1459).

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