BGH, Beschluss vom 19.01.2022, AZ XII ZB 276/21

Ausgabe: 03-2022Familienrecht

Im Fall der Betreuung eines Kindes im paritätischen Wechselmodell sind vom Einkommen eines um Verfahrenskostenhilfe nachsuchenden Elternteils ein hälftiger Unterhaltsfreibetrag iSv § 76 Abs. 1 FamFG iVm § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 lit. b ZPO und der tatsächlich für das Kind gezahlte Barunterhalt abzusetzen.

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