BGH, Beschluss vom 19.06.2019, AZ IV ZB 30/18

Ausgabe: 07-2019Erbrecht

Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem Schlusserben „für den Fall eines gleichzeitigen Ablebens“ eingesetzt wurden.

Weitere Informationen: http://212.63.69.65/DOC/2019/4zb30_18.pdf