BGH, Beschluss vom 20.11.2019, AZ XII ZB 501/18

Aus­ga­be: 12–2019Betreu­ungs­recht

Besteht für den Betrof­fe­nen eine vor­läu­fi­ge Betreu­ung, so kann ein sog. Ergän­zungs-oder Ver­hin­de­rungs­be­treu­er eben­falls nur vor­läu­fig und damit durch einst­wei­li­ge Anord­nung bestellt werden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…