BGH, Beschluss vom 24.07.2019, AZ XII ZB 560/18
Ausgabe: 11–2019Betreuungsrecht
Ein Behindertentestament ist nicht allein deshalb sittenwidrig, weil in der letztwilligen Verfügung konkrete Verwaltungsanweisungen an den Testamentsvoll-strecker fehlen, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken der Betroffene Vorteile aus dem Nachlass erhalten soll.
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