BGH, Beschluss vom 24.07.2019, AZ XII ZB 560/18

Ausgabe: 11-2019Betreuungsrecht

Ein Behindertentestament ist nicht allein deshalb sittenwidrig, weil in der letztwilligen Verfügung konkrete Verwaltungsanweisungen an den Testamentsvoll-strecker fehlen, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken der Betroffene Vorteile aus dem Nachlass erhalten soll.

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