BGH, Beschluss vom 30.10.2019, AZ XII ZB 537/17
Ausgabe: 12–2019Familienrecht
Ein gesetzlich rentenversicherter Ehegatte kann nicht zum Abschluss einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich verpflichtet werden, die eine Verrechnung seines Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem An-recht seines verbeamteten Ehegatten auf landesrechtliche Beamtenversorgung vorsieht.
Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=6&nr=101882&pos=185&anz=527