BGH, Beschluss vom 31.05.2023, AZ XII ZB 190/22
Ausgabe: 07/08–2023Familienrecht
§ 7 a UVG untersagt — auch zum Schutz des Unterhaltspflichtigen — nicht lediglich die Vollstreckung, sondern bereits die gerichtliche Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch den Sozialleistungsträger und gilt für die Zeiträume, in denen die Voraussetzungen der Norm erfüllt sind.
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