BGH, Beschluss vom 31.05.2023, AZ XII ZB 190/22

Aus­ga­be: 07/08–2023Fami­li­en­recht

§ 7 a UVG unter­sagt — auch zum Schutz des Unter­halts­pflich­ti­gen — nicht ledig­lich die Voll­stre­ckung, son­dern bereits die gericht­li­che Gel­tend­ma­chung des Unter­halts­an­spruchs durch den Sozi­al­leis­tungs­trä­ger und gilt für die Zeit­räu­me, in denen die Vor­aus­set­zun­gen der Norm erfüllt sind.

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