BGH, Beschluss vom 31.07.2019, AZ XII ZB 108/19

Aus­ga­be: 08–2019Betreu­ungs­recht

Hat der Betrof­fe­ne in der Anhö­rung vor dem Amts­ge­richt der Geneh­mi­gung sein er Unter­brin­gung zuge­stimmt, dann aber gegen den amts­ge­richt­li­chen Beschluss Beschwer­de ein­ge­legt und damit zu erken­nen gege­ben, dass er mit der Unter­brin­gung nicht (mehr) ein­ver­stan­den ist, hat das Land­ge­richt den Betrof­fe­nen erneut anzuhören. 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…